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Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Passgesetzes und weiterer Vorschriften

(02/2007 Deutscher Bundesrat) Die Bundesregierung hat als besonders eilbedürftige Vorlage ein Gesetz zur Änderung

  • des Passgesetzes
  • des Gesetzes über Personalausweise
  • des Melderechtsrahmengesetzes
  • des Asylverfahrensgesetzes
  • des Gesetzes über das Ausländerzentralregister
  • des Aufenthaltsgesetzes
  • des Freizügigkeitsgesetzes / EU
  • des Wehrpflichtgesetze und
  • zur Änderung der Abgabenordnung
  • in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht

Ziel des Gesetzes ist es nach der Gesetzesbegründung unter anderem

  • im deutschen Passgesetz die für die Abnahme der Fingerabdrücke und für die Kontrolle der biometrischen Daten erforderlichen Rechtsgrundlagen zu schaffen,
  • dem folgende Anpassungen auch im Aufenthaltsgesetz, im Freizügigkeitsgesetz und Asylverfahrensgesetz vorzunehmen und
  • Änderungen, die dem Potenzial moderner Informations- und Kommunikationstechnologien und der zunehmenden internationalen Mobilität Rechnung tragen.

Ferner wird es erlaubt werden, Transsexuellen, die mindestens eine Vornamensänderung nach § 1 Abs. 3 Transsexuellengesetz (sog. kleine Lösung) vollzogen haben, einen Pass auszustellen, in den das Geschlecht eingetragen wird, dem sich der Betroffene zugehörig fühlt.

Schließlich werden die Bestimmungen des Pass-, Personalausweis- und Melderechts aufgehoben, die sich auf die Eintragung, Erhebung und Speicherung des Doktorgrades oder. des Ordens- und Künstlernamens beziehen.

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