Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Passgesetzes und weiterer Vorschriften
(02/2007 Deutscher Bundesrat) Die Bundesregierung hat als besonders eilbedürftige Vorlage ein Gesetz zur Änderung
- des Passgesetzes
- des Gesetzes über Personalausweise
- des Melderechtsrahmengesetzes
- des Asylverfahrensgesetzes
- des Gesetzes über das Ausländerzentralregister
- des Aufenthaltsgesetzes
- des Freizügigkeitsgesetzes / EU
- des Wehrpflichtgesetze und
- zur Änderung der Abgabenordnung
- in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht
Ziel des Gesetzes ist es nach der Gesetzesbegründung unter anderem
- im deutschen Passgesetz die für die Abnahme der Fingerabdrücke und für die Kontrolle der biometrischen Daten erforderlichen Rechtsgrundlagen zu schaffen,
- dem folgende Anpassungen auch im Aufenthaltsgesetz, im Freizügigkeitsgesetz und Asylverfahrensgesetz vorzunehmen und
- Änderungen, die dem Potenzial moderner Informations- und Kommunikationstechnologien und der zunehmenden internationalen Mobilität Rechnung tragen.
Ferner wird es erlaubt werden, Transsexuellen, die mindestens eine Vornamensänderung nach § 1 Abs. 3 Transsexuellengesetz (sog. kleine Lösung) vollzogen haben, einen Pass auszustellen, in den das Geschlecht eingetragen wird, dem sich der Betroffene zugehörig fühlt.
Schließlich werden die Bestimmungen des Pass-, Personalausweis- und Melderechts aufgehoben, die sich auf die Eintragung, Erhebung und Speicherung des Doktorgrades oder. des Ordens- und Künstlernamens beziehen.


