Fingerabdrücke ab November im Reisepass
(06/2007 tagesschau.de) Der Bundesrat hat am 08.06.2007 13 Gesetzesbeschlüsse des Bundestages abschließend behandelt und weitere Reformen gebilligt. Die wichtigsten Entscheidungen im Überblick:
Der biometrische Pass kommt
Auf neuen Reisepässen werden neben dem digitalen Passfoto des Inhabers auch dessen Fingerabdrücke elektronisch gespeichert. Bei den Meldeämtern werden die Abdrücke des rechten und linken Zeigefingers nicht gespeichert. Alte Reisepässe bleiben bis zum Ablauf gültig. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble wertete das neue Passgesetz als "Basis für hochsichere Dokumente und modernste Biometrie-gestützte Kontrollen". Damit habe man sich im "technologischen Wettlauf" gegen die organisierte Kriminalität und den internationalen Terrorismus "einen wichtigen Vorsprung verschafft".
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Keine Mehrheit für erweiterte Abhörmöglichkeiten
Die von einigen Bundesländern geforderte Verschärfung der Telefon- und Internetüberwachung fand im Bundesrat keine Mehrheit. Bei der ersten Beratung des Gesetzentwurfs der Regierung lehnte die Länderkammer die meisten Vorschläge ab, für Überwachungsmaßnahmen den Straftatenkatalog noch auszuweiten. Keine Mehrheit fand auch die Forderung, die Speicherung sämtlicher Telefon- und Internetverbindungen von sechs auf zwölf Monate zu verlängern. Zurückgewiesen wurde schließlich auch der Vorstoß, im Zuge dieses Gesetzes die heimliche Online-Durchsuchung von Computern einzuführen.
Zollkriminalamt und Zollfahndungsämtern wird der Einsatz technischer Abhörmittel innerhalb von Wohnungen zur "Eigensicherung", also zum Selbstschutz ermöglicht. Geht es dabei um den "Kernbereich privater Lebensgestaltung", muss die Ermittlung abgebrochen werden, sobald dies ohne Gefährdung der eingesetzten Personen möglich ist. Erkenntnisse aus der Wohnraumüberwachung zur Eigensicherung dürfen nur zur Abwehr einer "dringenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit" oder zur Verfolgung bestimmter schwerer Straftaten weiterverwendet werden.
Das Prinzip "Maßregel vor Strafe" fällt
Psychisch kranke oder suchtkranke Straftäter sollen fachgerechter behandelt werden. Der Bundesrat stimmte abschließend und ohne Aussprache dem neu gefassten Maßregelvollzug zu. Künftig muss die Unterbringung in der Psychiatrie nicht mehr grundsätzlich vor einer eventuell parallel verhängten Freiheitsstrafe vollzogen werden. Wie lange jemand in einer Erziehungsanstalt untergebracht werde, richtet sich nach der Therapie und nicht nach dem Maß seiner Freiheitsstrafe.
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